Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,647
BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74 (https://dejure.org/1974,647)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1974 - VI C 10.74 (https://dejure.org/1974,647)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1974 - VI C 10.74 (https://dejure.org/1974,647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an eine Gewissensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Dieses Verfahren ist zwar statthaft; die Aussagen müssen dann aber im Urteil inhaltlich und getrennt von der Würdigung wiedergegeben oder in einer in dem Urteil in Bezug genommenen, bei den Akten befindlichen oder spätestens mit dem Urteil den Parteien zugestellten richterlichen Aufzeichnung niedergelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 338 undUrteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 104.73 - undvom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - mit Nachweisen).

    In der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals als Partei zu vernehmen und seine Aussagen in einer der in der oben angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts näher erläuterten Formen festzuhalten haben, damit für die Parteien und das Revisionsgericht erkennbar ist, auf welchen tatsächlichen Grundlagen das Urteil beruht (vgl. BVerwGE 13, 338 [340]).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Dieses Verfahren ist zwar statthaft; die Aussagen müssen dann aber im Urteil inhaltlich und getrennt von der Würdigung wiedergegeben oder in einer in dem Urteil in Bezug genommenen, bei den Akten befindlichen oder spätestens mit dem Urteil den Parteien zugestellten richterlichen Aufzeichnung niedergelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 338 undUrteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 104.73 - undvom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - mit Nachweisen).

    Auch in der vorliegenden Sache kann ebenso wieim Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - unerörtert bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die fehlende ordnungsgemäße Wiedergabe von zu Beweiszwecken in einem Urteil verwerteten Aussagen auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten ist und ob sie stets zur Urteilsaufhebung führt (vgl. BGHZ 40, 84 und BAG in NJW 1970 S. 1812).

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Dieses Verfahren ist zwar statthaft; die Aussagen müssen dann aber im Urteil inhaltlich und getrennt von der Würdigung wiedergegeben oder in einer in dem Urteil in Bezug genommenen, bei den Akten befindlichen oder spätestens mit dem Urteil den Parteien zugestellten richterlichen Aufzeichnung niedergelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 338 undUrteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 104.73 - undvom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - mit Nachweisen).
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Auch in der vorliegenden Sache kann ebenso wieim Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - unerörtert bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die fehlende ordnungsgemäße Wiedergabe von zu Beweiszwecken in einem Urteil verwerteten Aussagen auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten ist und ob sie stets zur Urteilsaufhebung führt (vgl. BGHZ 40, 84 und BAG in NJW 1970 S. 1812).
  • BVerwG, 28.05.1974 - VI C 169.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Jedenfalls stellt es keinen Verfahrensmangel dar, wenn das Verwaltungsgericht Zeugen dann nicht vernimmt, nachdem es auf Grund der Parteivernehmung des Klägers in rechtlich bedenkenfreier und nachprüfbarer Weise ein klares und eindeutiges Bild von seiner Persönlichkeit und von der Motivation der von ihm geltend gemachten Kriegsdienstverweigerung gewonnen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a.Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -, vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 -, vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI C 169.73 - undvom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BAG, 11.06.1970 - 5 AZR 460/69

    Urlaubsentgelt - Urlaubsfreizeit

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Auch in der vorliegenden Sache kann ebenso wieim Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - unerörtert bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die fehlende ordnungsgemäße Wiedergabe von zu Beweiszwecken in einem Urteil verwerteten Aussagen auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten ist und ob sie stets zur Urteilsaufhebung führt (vgl. BGHZ 40, 84 und BAG in NJW 1970 S. 1812).
  • BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an ordnungsgemäße

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Jedenfalls stellt es keinen Verfahrensmangel dar, wenn das Verwaltungsgericht Zeugen dann nicht vernimmt, nachdem es auf Grund der Parteivernehmung des Klägers in rechtlich bedenkenfreier und nachprüfbarer Weise ein klares und eindeutiges Bild von seiner Persönlichkeit und von der Motivation der von ihm geltend gemachten Kriegsdienstverweigerung gewonnen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a.Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -, vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 -, vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI C 169.73 - undvom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Jedenfalls stellt es keinen Verfahrensmangel dar, wenn das Verwaltungsgericht Zeugen dann nicht vernimmt, nachdem es auf Grund der Parteivernehmung des Klägers in rechtlich bedenkenfreier und nachprüfbarer Weise ein klares und eindeutiges Bild von seiner Persönlichkeit und von der Motivation der von ihm geltend gemachten Kriegsdienstverweigerung gewonnen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a.Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -, vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 -, vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI C 169.73 - undvom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 130.73

    Anforderungen an die Darlegung einer Verfahrensrüge - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Dazu wird auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen, wonach auch in Kriegsdienstverweigerungssachen konkrete äußere Tatsachen in das Wissen der Zeugen gestellt sein müssen, aus denen ein Schluß auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung zumindest möglich ist (vgl. zuletztUrteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 130.73 -).
  • BVerwG, 31.05.1974 - VI CB 19.74

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung des

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
    Jedenfalls stellt es keinen Verfahrensmangel dar, wenn das Verwaltungsgericht Zeugen dann nicht vernimmt, nachdem es auf Grund der Parteivernehmung des Klägers in rechtlich bedenkenfreier und nachprüfbarer Weise ein klares und eindeutiges Bild von seiner Persönlichkeit und von der Motivation der von ihm geltend gemachten Kriegsdienstverweigerung gewonnen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a.Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -, vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 -, vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI C 169.73 - undvom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BVerwG, 09.12.1974 - VI C 200.73

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Im übrigen würde die Aufklärungsrüge selbst auch nicht den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügen (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - BVerwG VI C 52.65] [217/218]; speziell in bezug auf Kriegsdienstverweigerungssachen vgl. u.a. Urteile vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - und vom 17. Juli 1974 -BVerwG VI C 10.74 -).
  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Parteiaussage - Zeugenaussage - Protokollierung - Mündliche Verhandlung -

    Den zu dieser Kontrolle erforderlichen tatsächlichen Entscheidungsstoff sichert in einer den Grundlagen eines ordnungsgemäßen Verfahrens genügenden Weise die Wiedergabe der Bekundungen im Tatbestand oder getrennt von der rechtlichen Würdigung in den Entscheidungsgründen (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76] mit v/eiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

    Die Revision beruft sich zur Begründung ihrer Rüge, bei der Urteilszustellung habe das Protokoll nicht vorgelegen, auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 338 und Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76]), die vor dem 1. Januar 1975, dem Tag des Inkrafttretens der durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und der Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) geänderten und neu eingefügten Vorschriften über Aufnahme und Inhalt des Protokolls (§§ 159 bis 165 ZPO), die gemäß § 105 VwGO auch im Verwaltungsprozeß Anwendung finden, ergangen sind und die deshalb die von der Revision vertretene Auffassung nicht rechtfertigen können.
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76

    Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als

    Der Revision ist darin zuzustimmen, daß bei einem Verzicht in der Tatsacheninstanz auf die Protokollierung der Bekundungen des Klägers gemäß § 105 VwGO, §§ 159 ff. ZPO - der Frage der Zulässigkeit dieses Verzichts ist hier nicht nachzugehen, da entsprechende Revisionsrügen nicht erhoben sind - der Inhalt der Aussagen im Tatbestand oder - getrennt von der rechtlichen Würdigung in den Entscheidungsgründen des Urteils wiederzugeben ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 12.76

    Unvollständige Tonaufzeichnungen - Unverständliche Tonaufzeichnungen -

    Nicht anders als bei einer nach altem Recht möglichen, im Einzelfall jedoch unzureichenden, weil unklaren Wiedergabe der Bekundungen im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen (vgl. dazu Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76]) bietet ein solches Protokoll keine geeignete Grundlage für die obergerichtliche Nachprüfung.
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtmäßigkeit der unmittelbaren

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn eine Aufzeichnung derart unvollständig ist, daß von einer Wiedergabe der Bekundungen, die zur Grundlage einer revisionsgerichtlichen Prüfung gemacht werden könnte, nicht mehr zu sprechen ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 17.74

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vernehmung des

    Doch genügt es den Verfahrensvorschriften, wenn die wesentlichen Angaben inhaltlich im Urteil, nicht notwendig im Tatbestand, aber jedenfalls getrennt von der rechtlichen Würdigung wiedergegeben werden (vgl. das angeführte Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - Beschluß vom 29. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 25.74 -).
  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 47.74

    Anforderungen an die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen

    Bei der Erörterung der Frage, ob der Kläger sich entsprechend seinen geistigen Fähigkeiten mit den Problemen so ernsthaft befaßt hat, daß eine seelische Belastung durch den Zwang zum Wehrdienst für ihn überhaupt in Betracht kommt (Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]), wird zu beachten sein, daß die für eine erschöpfende revisionsgerichtliche Nachprüfung erforderlichen tatsächlichen Grundlagen, also etwa die Einstellung des Klägers zu Konfliktsituationen und zur Kriegsverhütung, im Urteil wiederzugeben sind (Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76]).
  • BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73

    Verwerfung einer Verfahrensrevision wegen nicht ordnungsgemäßer Darlegung von

    Soweit die Revision vorbringt, sie erwarte von dem Zeugen Schittek die Aussage, der Kläger habe eine echte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen, und von dem Zeugen Bleibom die Aussage, dem Kläger sei nach seiner allgemeinen Persönlichkeit eine Gewissensentscheidung der vorbezeichneten Art zuzutrauen, hat sie keine konkreten äußeren Tatsachen in das Wissen der Zeugen gestellt, aus denen ein Rückschluß auf die vom Kläger behauptete Gewissensentscheidung mindestens möglich ist (vgl. u.a. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 22.76

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision wegen Verfahrensmängeln -

    Nicht anders als bei einer nach altem Recht möglichen, im Einzelfall jedoch unzureichenden, weil unklaren Wiedergabe der Bekundungen der Beteiligten im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen (vgl. dazu Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76]) bietet ein solches Protokoll keine geeignete Grundlage für die obergerichtliche Nachprüfung.
  • BVerwG, 24.02.1975 - VI CB 39.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.10.1974 - VI CB 25.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht